Baugesuche
Pro Jahr werden in Münchenstein über 100 Baugesuche bearbeitet. Dabei wird unterschieden in Baugesuche im ordentlichen Verfahren, bei welchem das kantonalen Bauinspektorat die Federführung inne hat, und in Kleinbaugesuche (Kleinbauten, Renovationen, Einfriedigungen entlang der Strasse, Antennenanlagen, etc.), welche in der Regeldurch die Gemeinde bewilligt werden.
Innert der gesetzlich festgelegten Auflagefrist von 10 Tagen muss der Sachbearbeiter die zum Teil sehr umfangreichen Gesuche bezüglich Einhaltung der Zonenvorschriften prüfen und bei kantonalen Baugesuchen die Stellungnahme der Gemeinde an das Bauinspektorat übermitteln.
Die Sachbearbeiter Baugesuche stehen Bauwilligen für Auskünfte zur Verfügung.
Spezielle Bauvorhaben, die allenfalls einer Ausnahme bedürfen, werden dem Bauausschuss (beratende Baukommission des Gemeinderates) zur Stellungnahme und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ihre Ansprechspartner
Sekretariat
Elisabeth Stutz
Tel. 061 416 11 50
Fax. 061 416 11 97
E-Mail elisabeth.stutz@muenchenstein.bl.ch
Sachbearbeiter Baugesuche
Roger Desvoignes
Tel. 061 416 11 55
Fax. 061 416 11 97
E-Mail roger.desvoignes@muenchenstein.bl.ch
Download für Formulare
Schema für erforderliche Darstellung in Baugesuchsplänen (kantonal + kommunal)
Formular Einfriedigungsgesuch (für Einfriedigungen die an Strassen anstossen)
Formular Renovationsgesuch (Ortskern, Gesamtüberbauungen, Quartierpläne)
In Bearbeitung
- Weitere Vorschriften
- Quartierpläne
- Gesamtüberbauungen
