Baugesuche

Pro Jahr werden in Münchenstein über 100 Baugesuche bearbeitet. Dabei wird unterschieden in Baugesuche im ordentlichen Verfahren, bei welchem das kantonalen Bauinspektorat die Federführung inne hat, und in Kleinbaugesuche (Kleinbauten, Renovationen, Einfriedigungen entlang der Strasse, Antennenanlagen, etc.), welche in der Regeldurch die Gemeinde bewilligt werden.

Innert der gesetzlich festgelegten Auflagefrist von 10 Tagen muss der Sachbearbeiter die zum Teil sehr umfangreichen Gesuche bezüglich Einhaltung der Zonenvorschriften prüfen und bei kantonalen Baugesuchen die Stellungnahme der Gemeinde an das Bauinspektorat übermitteln. 

Die Sachbearbeiter Baugesuche stehen Bauwilligen für Auskünfte zur Verfügung.

Spezielle Bauvorhaben, die allenfalls einer Ausnahme bedürfen, werden dem Bauausschuss (beratende Baukommission des Gemeinderates) zur Stellungnahme und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Ihre Ansprechspartner

Sekretariat    

Elisabeth Stutz
Tel. 061 416 11 50
Fax. 061 416 11 97
E-Mail elisabeth.stutz@muenchenstein.bl.ch

Sachbearbeiter Baugesuche 

Roger Desvoignes
Tel. 061 416 11 55
Fax. 061 416 11 97
E-Mail roger.desvoignes@muenchenstein.bl.ch


Download für Formulare

  Schema für erforderliche Darstellung in Baugesuchsplänen (kantonal + kommunal) 

  Formular Kleinbaugesuch

  Formular Einfriedigungsgesuch (für Einfriedigungen die an Strassen anstossen)

  Formular Renovationsgesuch (Ortskern, Gesamtüberbauungen, Quartierpläne)    

  Zonenvorschriften   

In Bearbeitung

- Weitere Vorschriften
- Quartierpläne
- Gesamtüberbauungen

  

Wichtige Links für kantonale Baugesuche

Kantonaler Richtplan

Raumplanungs- und Baugesetz Baselland (RBG)

Zonenpläne (GEO BL)

Formulare kantonales Baugesuch

Wegleitung kantonales Baugesuch

Kontaktinformationen Bauinspektorat

Situationspläne

Denkmalpflege Kanton Baselland





Öffnungszeiten Sekretariat

Montag08.30 - 13.00 Uhr
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Dienstag08.30 - 12.00 Uhr
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